Vereinbarung zur Gründung einer Schulfirma

 

Zwischen der                                       Schule für Körperbehinderte

vertreten durch den Schulleiter             Herrn Hilfer

und der Schülerfirma                            Firma für alles Mögliche

vertreten durch Herrn                           Karl-Heinz Müller

 

1.                   Inhalt und Grundsätze

Die Vereinbarung regelt das Innenverhältnis zwischen der Schule und der Schülerfirma im Rahmen der Durchführung des Projektes. Die Gründung und Betreibung der Schülerfirma (im Folgenden „Firma für alles Mögliche“) ist ein von der Schule (Gesamtkonferenz) befürwortetes Projekt, das über einen Zeitraum von mindestens einem Schuljahr durchgeführt wird.

Das Projekt zielt insbesondere auf die Entwicklung von Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Selbstständigkeit,  Kommunikations- und Kritikfähigkeit sowie auf soziales und unternehmerisches Handeln und ökologisches Bewusstsein der beteiligten Schülerinnen und Schüler.

2.                   Vereinbarung

  1. Die Firma für alles Mögliche wird in weitest gehender Verantwortung der beteiligten Schülerinnen und Schüler betrieben. Als Ansprechpartner steht ihnen Herr Müller in beratender und unterstützender Funktion zur Verfügung.
  2. Die Eltern der beteiligten Schülerinnen und Schüler werden von Herrn Müller über deren Mitarbeit in der „Firma für alles Mögliche“ unterrichtet.
  3. Das Firmenkonzept und die Firmenziele werden im Anhang näher beschrieben und sind Teil dieser Vereinbarung.
  4. Die Firma für alles Mögliche darf folgende Räume mit den dort vorhandenen Werkzeugen und Geräten unentgeltlich nutzen: die Klassenräume der beteiligten Klassen, den Werkraum, den Physikraum und die Bücherei. Die Aufsicht in diesen Räumen ist durch die beteiligten Lehrkräfte geregelt. Die Reinigung erfolgt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma für alles Mögliche bzw. deren Subunternehmen. Die benötigten Materialien werden von der Firma auf eigene Kosten beschafft.
  5. Über die o.a. Nutzungsrechte hinaus erhält die Firma für alles Mögliche keine weiteren Zuwendungen der Schule.
  6. Die Geschäftsführung der Firma für alles Mögliche ist berechtigt, Geschäfte und Verträge mit einem jährlichen Gesamtumsatz bis zu einer maximalen Höhe von 15.000 € abzuschließen. Der Umsatz muss durch ein gewissenhaft geführtes Kassenbuch nachweisbar sein.
  7. Die Firma für alles Mögliche richtet ein Girokonto als Firmenkonto ein, zu dem
     (ab Klasse 7) XXXX (Schüler) sowie Herr Müller (Lehrer) und Frau Siebrands (Erzieherin) gemeinsam zugangsberechtigt sind.
  8. Die Gewinne aus der Schülerfirma werden ausschließlich zu den im Firmenkonzept unter Punkt 4.3  genannten Zielen verwendet. Sollte nach einer eventuellen Auflösung der Firma für alles Mögliche noch Kapital vorhanden sein, wird es der Schule für Körperbehinderte als Spende übergeben.
  9. Die Schülerinnen und Schüler machen bei allen Geschäften und Verträgen ihren Partnern gegenüber deutlich, dass es sich bei der „Firma für alles Mögliche“ um eine Schülerfirma im Rahmen eines Schulprojektes handelt.
  10. Die Schule stellt allen Schülerinnen und Schülern, die mindestens ein Schulhalbjahr in der „Firma für alles Mögliche“ tätig waren ein Zertifikat über die Teilnahme aus.
  11. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und endet, wenn drei Monate zuvor im gegenseitigen Einvernehmen die Beendigung des Projektes vereinbart worden ist.
    Bei groben Verstößen gegen diese Vereinbarung kann die Beendigung des Projekts mit sofortiger Wirkung durch die Schulleitung angeordnet werden.

 

 

Oldenburg, den

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                          

             Geschäftsführer                                                                       Schulleiter

 

 

 

3.                 Firmenziele

Die Firmenziele der „Firma für alles Mögliche“ entsprechen einer am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientierten Unternehmensphilosophie. In ihr spiegeln sich Grundideen wieder, die das Verhältnis von Unternehmer zur Gesellschaft und Umwelt darstellen.

Insbesondere sollen folgende Grundsätze beachtet werden:

­          Die Rolle des Gewinns für das Unternehmen und die Gesellschaft (z.B. Gewinne sollen realisiert werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, jedoch sollen die pädagogischen und sozialen Ziele wie die Förderung des sozialen und unternehmerischen Handelns und des ökologischen Bewusstseins der beteiligten Schülerinnen und Schüler im Vordergrund stehen),

­          Verantwortung gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (z.B. allen MitarbeiterInnen stehen abgestimmt auf ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten  alle Abteilungen offen, auf Chancengerechtigkeit wird geachtet),

­          Verantwortung gegenüber der Umwelt (z.B. die „Firma für alles Mögliche“ verpflichtet sich Ressourcen schonend zu arbeiten und Abfälle zu vermeiden),

­          gesellschaftliche Funktion der Schülerfirma (z.B. die „Firma für alles Mögliche“ soll zur Stärkung von Teamfähigkeit aber auch von Eigeninitiative, Eigenverantwortung und Selbstständigkeit sowie zur  Kommunikations- und Kritikfähigkeit beitragen sowie den Schülerinnen und Schülern einen Einblick in betriebliche Abläufe ermöglichen),

 

 

Neben diesen Grundsätzen soll die Kooperation mit real existierenden Unternehmen gesucht werden,

­          um den MitarbeiterInnen der Schülerfirma die Möglichkeit zu bieten, sich zum einen einen Eindruck zu verschaffen, wie Produktion und Dienstleistungen im größeren Rahmen ablaufen, zum anderen aber auch bei Schwierigkeiten Anregungen und Hilfe von Experten zu bekommen,

­          um dem kooperierenden Unternehmen zu verdeutlichen, dass die Schülerfirma keine Konkurrenz darstellt, sondern dass bei ihr Produktion und Dienstleistungen in ein pädagogisches Konzept eingebunden sind und nicht der Gewinnmaximierung dienen.

 

Nach diesen Grundsätzen sollen Produkte gefertigt und vermarktet, Dienstleistungen angeboten und Anlagen zur Verbesserung der Ökobilanz der Schule projektiert werden.

 

Beispiele:

¾       Pflege und Aufladen von Akkus sowie gelegentlicher Verkauf von Akkus als Ersatz

¾       Herstellung und Verkauf sibirischer Holzöfen

¾       Verleih einer Crepé – Pfanne

¾       Realisierung einer Solaranlage auf dem Schulgebäude in Verantwortung der Firma

¾       Realisierung von Einrichtungen zur Stromeinsparung in den Räumen der Schule

¾     Realisierung von Einrichtungen zur Regenwassernutzung

 

 

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